Treppenhausreinigung: Wer ist verantwortlich?

Kurz gesagt: Grundsätzlich ist der Eigentümer bzw. bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die Gemeinschaft für ein sauberes und verkehrssicheres Treppenhaus verantwortlich. In der Praxis wird die Reinigung meist an eine Hausverwaltung delegiert und von dort an einen Reinigungsdienst vergeben.

Wer ist zuständig?

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern liegt die Zuständigkeit beim Vermieter bzw. Eigentümer. Die Kosten für die Treppenhausreinigung können über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Eigentümergemeinschaft gemeinsam über Rhythmus und Anbieter, meist vertreten durch die Hausverwaltung.

Gepflegtes Treppenhaus nach professioneller Treppenhausreinigung in Hamburg
Ein gepflegtes Treppenhaus beugt Unfällen vor

Warum ein sauberes Treppenhaus mehr als Kosmetik ist

Ein Treppenhaus ist Fluchtweg und Verkehrsfläche zugleich. Verschmutzte, rutschige Stufen sind nicht nur unschön, sondern auch ein Sicherheitsrisiko – gerade im Winter mit nasser Witterung oder hereingetragenem Schnee. Regelmäßige Reinigung ist deshalb auch Teil der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.

Üblicher Reinigungsrhythmus

  • 1× pro Woche: kleinere Mehrfamilienhäuser mit wenigen Parteien
  • 2× pro Woche: größere Objekte oder Häuser mit hoher Fluktuation, z. B. nahe Bahnhöfen oder in stark frequentierten Lagen
  • Zusätzlich im Winter: häufigere Kontrolle wegen hereingetragener Nässe und Split

Zum Leistungsumfang gehören typischerweise Treppenstufen, Handläufe, Fensterbänke im Treppenhaus, Hauseingangstür und Briefkastenanlage.

Wie die Kosten üblicherweise verteilt werden

Bei vermieteten Objekten wird die Treppenhausreinigung in der Regel über die Nebenkosten anteilig auf alle Mietparteien umgelegt – meist nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteil. Das muss im Mietvertrag oder der Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar ausgewiesen sein. Bei Eigentümergemeinschaften erfolgt die Umlage über das Hausgeld nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilerschlüssel.

Was ein guter Vertrag regeln sollte

  • Genauer Leistungsumfang: Welche Bereiche, welche Häufigkeit, welche Zusatzleistungen im Winter
  • Vertretungsregelung: Was passiert bei Krankheit oder Urlaub der zuständigen Kraft
  • Dokumentation: Nachweisbare Einsätze, gerade wichtig für die Verkehrssicherungspflicht
  • Ansprechpartner: Direkte Erreichbarkeit für Hausverwaltung und Mieter bei Problemen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer entscheidet über einen Wechsel des Reinigungsdienstes?

Bei WEGs entscheidet die Eigentümerversammlung, meist mit einfacher Mehrheit. Bei vermieteten Objekten entscheidet der Eigentümer bzw. die von ihm beauftragte Hausverwaltung.

Gehört die Reinigung des Kellers auch dazu?

Das ist Verhandlungssache und sollte im Vertrag klar benannt werden – standardmäßig ist meist nur das eigentliche Treppenhaus mit Eingangsbereich enthalten.

Was, wenn Mieter mit der Reinigung unzufrieden sind?

Beschwerden sollten direkt an die Hausverwaltung oder den beauftragenden Eigentümer gehen, der sie an den Reinigungsdienst weitergibt. Ein fester Ansprechpartner beim Dienstleister beschleunigt die Klärung erheblich.

Wie Hausverwaltungen davon profitieren, das auszulagern

Ein fester Dienstleister mit dokumentierten Terminen schafft Nachweisbarkeit gegenüber Eigentümern und Mietern – wichtig, falls es doch einmal zu einem Sturz kommt und die Sorgfalt bei der Reinigung infrage gestellt wird. Mehr zu unserem Vorgehen für Hausverwaltungen und Objekte mit mehreren Parteien finden Sie unter Facility Management.

Sie verwalten mehrere Objekte und suchen einen verlässlichen Partner für Treppenhausreinigung in Hamburg? Rufen Sie uns unter 0163 584 97 27 an oder schreiben Sie an info@elbreiniger.de.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Details zur Kostenumlage regelt der jeweilige Mietvertrag bzw. die Teilungserklärung der WEG.