Elbreiniger übernimmt die Treppenhausreinigung in Hamburg – für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Vermieter. Wir reinigen Treppenhäuser, Flure, Keller- und Nebenräume in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen, in festem Rhythmus und zu festen Zeiten.
Der Unterschied zu den großen Anbietern: Bei uns kommt dieselbe Reinigungskraft, nicht jede Woche eine andere. Die Hausbewohner kennen das Gesicht, und wir kennen das Objekt – welcher Aufgang stärker belastet ist, wo die Fahrräder stehen, an welchem Tag die Tonnen rausmüssen.

Was zur Treppenhausreinigung gehört
Den Umfang legen wir vorher schriftlich fest, damit später nicht diskutiert wird, was dazugehört und was nicht. Üblich ist:
- Treppenstufen, Podeste und Flure kehren und feucht wischen
- Handläufe, Geländer, Lichtschalter und Türklinken abwischen
- Haustür, Klingeltableau und Briefkastenanlage reinigen
- Fenster im Treppenhaus und Glasflächen der Eingangstür
- Kellergänge, Dachbodenflure, Waschküche und Trockenraum
- Aufzugkabine mit Spiegel und Bedienfeld
- Müllstandplatz kehren, Tonnen rausstellen und zurückholen
- Eingangsbereich und Außentreppe
Spinnweben, Aufkleber an der Haustür, liegengebliebene Prospekte im Flur: Solche Kleinigkeiten erledigen wir mit, ohne dass Sie anrufen müssen.
Für wen wir reinigen
Hausverwaltungen sind unsere häufigsten Auftraggeber. Sie brauchen jemanden, der zuverlässig kommt und bei dem nicht jede Rückfrage in einem Ticketsystem landet. Bei uns erreichen Sie den, der die Einteilung macht.

Eigentümergemeinschaften beauftragen uns oft, nachdem die Reinigung vorher unter den Parteien aufgeteilt war und das regelmäßig zu Ärger geführt hat. Ein fester Dienstleister nimmt das Thema aus der Eigentümerversammlung heraus.
Private Vermieter mit einem oder zwei Häusern sind bei größeren Firmen oft zu klein, um ernst genommen zu werden. Für uns sind sie die richtige Größe.
Wie oft gereinigt wird
In Hamburger Mehrfamilienhäusern ist einmal pro Woche der übliche Rhythmus. Bei stark genutzten Häusern mit vielen Parteien, Gewerbe im Erdgeschoss oder Durchgangsverkehr sind zwei Termine pro Woche sinnvoll, bei kleinen ruhigen Häusern reicht oft alle zwei Wochen.
Wir sagen Ihnen nach der Besichtigung ehrlich, was wir für nötig halten – auch dann, wenn das weniger ist, als Sie angefragt haben. Wer zuständig ist und wie die Kosten üblicherweise auf die Mieter umgelegt werden, haben wir im Ratgeber ausführlich erklärt: Treppenhausreinigung – wer ist verantwortlich?
Treppenhausreinigung in Ihrem Stadtteil
Unser Schwerpunkt liegt im Hamburger Süden und Osten – dort, wo wir sitzen und wo die kurzen Wege liegen. Regelmäßig reinigen wir Treppenhäuser in Wilhelmsburg, auf der Veddel, in Billstedt, Mümmelmannsberg und Horn, in Rothenburgsort, Hamm, Billwerder, St. Georg und Bergedorf.
Gerade in Wilhelmsburg, Billstedt und Mümmelmannsberg stehen viele Wohnanlagen aus den sechziger und siebziger Jahren mit langen Fluren, Kellergängen und Müllhäuschen. Diese Objekte kennen wir gut – dort arbeiten wir ohnehin jede Woche, und ein Mitglied unseres Teams wohnt selbst in Billstedt.
Im Umland sind wir in Ahrensburg, Reinbek, Glinde, Oststeinbek, Barsbüttel und Wentorf bei Hamburg unterwegs. Eine Übersicht aller Gebiete finden Sie unter Einsatzgebiete.
Winterdienst für dasselbe Haus
Wer die Treppenhausreinigung vergibt, braucht meist auch jemanden für den Winter. Die Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg vor dem Haus trifft den Eigentümer, und sie gilt auch dann, wenn niemand vor Ort ist.
Weil wir ohnehin regelmäßig am Objekt sind, übernehmen wir beides aus einer Hand – ein Ansprechpartner, ein Vertrag, keine Abstimmung zwischen zwei Firmen. Mehr dazu auf der Seite Winterdienst Hamburg.
Was die Treppenhausreinigung kostet
Zur Orientierung: Reinigungsarbeiten beginnen bei 40 € pro Stunde. Das ist der Endpreis, Aufschläge kommen nicht dazu.
Bei laufender Treppenhausreinigung rechnen wir in der Regel nicht nach Stunden ab, sondern nennen einen festen Preis pro Aufgang und Monat. Das ist für Hausverwaltungen einfacher umzulegen und für Sie planbar. Den Preis nennen wir nach einer kurzen Besichtigung – fest, für einen vorher festgelegten Leistungsumfang.
Was den Preis bestimmt: Anzahl der Etagen und Aufgänge, Größe der Flure, ob Keller und Waschküche dazugehören, wie oft gereinigt wird und ob ein Aufzug vorhanden ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. In Mehrfamilienhäusern hat sich einmal pro Woche eingebürgert. Entscheidend ist, dass der Rhythmus im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht und eingehalten wird.
Wer zahlt die Treppenhausreinigung – Mieter oder Eigentümer?
Beauftragt wird sie vom Eigentümer oder der Verwaltung. Die Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Die Einzelheiten haben wir im Ratgeber zusammengestellt.
Reinigt ihr auch Keller, Waschküche und Müllstandplatz?
Ja. Diese Bereiche nehmen wir in den Leistungsumfang auf, oft in einem längeren Rhythmus als das Treppenhaus selbst – etwa der Keller einmal im Monat.
Was passiert, wenn die Reinigungskraft krank ist?
Dann sagen wir Ihnen vorher Bescheid und nennen den Ersatztermin. Was Sie bei uns nicht erleben: dass kommentarlos jemand Fremdes im Haus steht oder der Termin einfach ausfällt.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Nein. Wir binden niemanden über lange Laufzeiten. Wenn die Arbeit stimmt, bleiben Sie – das ist uns lieber als ein Vertrag, aus dem man nicht rauskommt.
Übernehmt ihr auch einzelne Häuser?
Ja. Auch ein Haus mit sechs Parteien ist für uns ein normaler Auftrag, kein Sonderfall.
Treppenhausreinigung anfragen
Schreiben Sie uns, um welches Objekt es geht – Adresse, Anzahl der Aufgänge und Etagen reichen für eine erste Einschätzung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren eine kurze Besichtigung. Kostenlos und unverbindlich.